

1.) Die HUTA GÖTZENBERG hält und betreut den Hund art- und verhaltensgerecht und beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einschließlich seiner Nebenbestimmungen. Die HUTA GÖTZENBERG sichert zu, dass sie über eine Erlaubnis zur Betreuung der Hunde gemäß §11 des Tierschutzgesetzes verfügt.
2.) Die HUTA GÖTZENBERG wird den Hundehalter / die Hundehalterin unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem / ihrem Hund offensichtliche gesundheitliche Störungen auftreten. Sollte der Hundehalter / die Hunderhalterin oder die zuvor angegebene Vertretung im Falle akuter gesundheitlicher Probleme oder Verletzungen ("Gefahr im Verzug") für eine Absprache des weiteren Vorgehens nicht erreichbar sein, ist die HUTA GÖTZENBERG berechtigt, angemessene tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die hierbei entstehenden Kosten werden vom Hundehalter / der Hundehalterin übernommen.
3.) Der Hundehalter / die Hundehalterin versichert, dass der Hund über einen geltenden Impfschutz, d.h. eine Impfung innerhalb des letzten Jahres, gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose verfügt. Der Hundehalter / die Hundehalterin stellt sicher, dass die HUTA GÖTZENBERG den aktuellen Impfpass einsehen kann.
4.) Der Hundehalter / die Hundehalterin versichert außerdem, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und für ihn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter / die Hundehalterin bleibt auch während der Zeit der Betreuung des Hundes in der HUTA GÖTZENBERG Tierhalter / Tierhalterin im Sinne des §833 BGB.
5.) Für die Leistungen der HUTA GÖTZENBERG gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Tarife, wie unter www.HUTA-GÖTZENBERG.de abrufbar. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund bis 11:00 Uhr abgeholt wird.
6.) Die Rechnungsbeträge werden jeweils vor dem Einchecken des Hundes fällig.
7.) Wird für die Tagesbetreuung eine Mehrfachkarte genutzt, wird der volle Rechnungsbetrag der Karte mit dem Einchecken am ersten Betreuungstag fällig.
(i) Der Rechnungsbetrag für die Pension wird in der vollen Höhe für die gewünschte Dauer mit der Übernahme des Hundes, also beim Einchecken fällig.
(ii) Wird eine Reservierung für eine Pension gewünscht (Reservierungsanfrage), wird der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Mit Eingang der Zahlung ist die Reservierung bestätigt. Ohne Eingang der Zahlung behält sich die HuTa Götzenberg vor, den angefragten Pensionszeitraum anderweitig zu vergeben.
(iii) Tritt der Hundehalter / die Hundehalterin von der Pension zurück, ist dies bis zu 4 Wochen vor dem ersten Pensionstag kostenfrei abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 30,- € möglich. Erfolgt die Stornierung später, erfolgt keine Rückzahlung.
8.) Für die Betreuung gelten die unter www.HUTA-GÖTZENBERG.de abrufbaren Öffnungs- und Abholzeiten. Als halber Betreuungstag gilt eine Betreuung von maximal 5 Stunden, als voller Betreuungstag gilt eine Betreuung von 5 bis maximal 12,5 Stunden; beides innerhalb der Öffnungszeiten von 6:30 bis 19:00 Uhr. Vorbehaltlich anderweitiger individueller Absprachen wird ein Hund aus der Tagesbetreuung automatisch zum Pensionshund, wenn er bis zur Schließung der HUTA GÖTZENBERG um jeweils 19:00 Uhr nicht abgeholt ist. Die bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeiten zusätzlich entstehenden Betreuungs- und Verpflegungskosten übernimmt der Hundehalter / die Hundehalterin.
9.) Pensionshunde, die ohne weitere Absprache nicht vereinbarungsgemäß abgeholt werden, werden mit dem doppelten Betreuungskostensatz pro Tag berechnet. Nach Ablauf von 3 Tagen ist die HUTA Götzenberg berechtigt, den Hund anderweitig (z. B. in einem Tierheim oder bei einer Privatperson) unterzubringen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
10.) Für Schäden, die der Hund während seines Aufenthaltes in der HUTA GÖTZENBERG erleidet (z.B. Verletzungen in Folge von Auseinandersetzungen mit anderen Hunden, akute Erkrankungen), übernimmt die HUTA GÖTZENBERG keine Haftung; es sei denn, diese Schäden sind durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens der HUTA GÖTZENBERG entstanden. Gleiches gilt für die Belegung einer Hündin.
11.) Die HuTa Götzenberg übernimmt keine Haftung für den Verlust von oder Schäden an Gegenständen, die dem Hund von dem Hundehalter / der Hundehalterin in die Tagesbetreuung oder in die Pension mitgegeben werden, wie z.B. Halsbänder, Hundedecken, Körbchen oder Futtersäcke etc.
12.) Der Hundehalter / die Hundehalterin haftet für alle Schäden, die der Hund während der Zeit seiner Betreuung durch die HUTA GÖTZENBERG, auch im Falle eines Verlassens des gesicherten Geländes der HUTA, verursacht.
13.) Beim Bringen und Abholen gilt auf dem Hof der HuTa Götzenberg Leinenpflicht.